Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensübernahme
Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Ihre konkrete Frage beantworten wir im persönlichen Gespräch - und wenn sie hier nicht beantwortet wird, erhalten Sie trotzdem eine sachliche Antwort.
Kann jede verschuldete GmbH oder UG übernommen werden?
Nein. Ob eine Übernahme möglich ist, hängt von der konkreten Situation ab: Struktur des Unternehmens, Art und Umfang der Verbindlichkeiten, laufende Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen. Jeder Fall wird einzeln geprüft, eine pauschale Zusage gibt es nicht.
Was passiert mit den Schulden des Unternehmens?
Die Schulden des Unternehmens sind Schulden der Gesellschaft - nicht Ihre persönlichen. Mit der Übernahme und Ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft geht die Verantwortung in der Gesellschaft über; Sie selbst sind in der Regel heraus. Eine Ausnahme bilden nur persönliche Bürgschaften, Garantien oder eigene Pflichtverletzungen - darauf geht die Prüfung ausdrücklich ein. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft selbst können nicht gelöscht werden, sondern bleiben bestehen, bis sie rechtmäßig geregelt sind.
Übernimmt FIRMANETZ die Verbindlichkeiten?
Ob und in welcher Form Verbindlichkeiten im Rahmen einer Übernahme geregelt werden, ist Gegenstand der individuellen Prüfung und der vertraglichen Gestaltung im Einzelfall. Wichtig zu verstehen: Die Verbindlichkeiten gehören der Gesellschaft, nicht dem Verkäufer persönlich. Bestehen eigene Verpflichtungen (zum Beispiel Bürgschaften oder Garantien), werden diese gesondert einbezogen. Eine pauschale Zusage, alle Schulden zu übernehmen, ist ohne Prüfung rechtlich nicht haltbar - so arbeiten wir nicht.
Ist meine Anfrage vertraulich?
Ja. Alle Angaben werden ausschließlich intern und nur zum Zweck der Prüfung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Was kostet eine Anfrage und eine Prüfung?
Die erste Anfrage und die grundsätzliche Einschätzung sind unverbindlich. Entstehen für konkrete Prüf- oder Begleitleistungen Kosten, werden Umfang und Konditionen vorab transparent vereinbart.
Wie lange dauert eine Übernahme?
Das hängt stark von der Komplexität des Einzelfalls ab: Umfang der Unterlagen, Anzahl der Verbindlichkeiten, laufende Verfahren und die Frage, ob Dritte (etwa Gläubiger oder Behörden) einbezogen werden müssen. Eine seriöse Einschätzung erhalten Sie nach Abschluss der ersten Prüfung.
Kann auch ein inaktives Unternehmen übernommen werden?
Inaktive Gesellschaften werden ebenfalls geprüft. Entscheidend sind der Zustand der Unterlagen, offene Verpflichtungen und ob eine tragfähige Übernahmestruktur gefunden werden kann. Auch hier gilt: keine Garantie ohne Einzelfallprüfung.
Was passiert, wenn die Übernahme nicht möglich ist?
Wir sagen Ihnen das offen und benennen die Gründe. Zudem zeigen wir auf, welche fachlichen Alternativen bestehen - etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Sanierungs- und Insolvenzberatung, wenn dies erforderlich ist.
Bin ich als Verkäufer nach der Übernahme noch für die Verbindlichkeiten verantwortlich?
In der Regel nicht. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens sind Sache des Unternehmens - sie waren nicht Ihre privaten Schulden. Sind Ihre Anteile übertragen und sind Sie aus der Gesellschaft ausgeschieden, endet damit regelmäßig Ihre Verantwortung. Persönliche Bürgschaften, Garantien oder eigene Pflichtverletzungen sind die Ausnahme; die Prüfung stellt genau das für Ihren Fall klar.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann stellen Sie sie direkt - unverbindlich, vertraulich und mit einer ehrlichen Antwort.